Sie erhalten Pflegegeld?
Dann vergessen Sie nicht den Pflegeberatungseinsatz nach § 37.3 SBG XI (wenn Sie von Angehörigen gepflegt werden, ohne dass ein Pflegedienst unterstützt).

Um Pflegebedürftigen und ihren Pflegepersonen, entsprechend ihrer individuellen Situation im häuslichen Bereich, Beratung und Unterstützung zukommen zu lassen, sieht der Gesetzgeber – bei Vorliegen eines Pflegegrads und Inanspruchnahme von Pflegegeld – Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI durch Pflegefachkräfte vor.

Angehörige, die Ihre Pflegebedürftigen ohne die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes versorgen wollen, sind laut Gesetz verpflichtet, sich regelmäßig einem Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst zu unterziehen. Ziel ist die Sicherstellung, dass die pflegebedürftige Person adäquat versorgt wird. Sie erhalten bei diesen Beratungseinsätzen die Möglichkeit, offene Fragen zu Pflegethemen anzusprechen, Informationen über mögliche Pflegehilfsmittel zu erhalten oder Anträge zu stellen. Wie viele Beratungseinsätze in welcher Pflegestufe notwendig sind, erfahren Sie jederzeit in einem persönlichen Gespräch mit uns.
 

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Telefon: 0611-30 23 80